Sicherheitspass

Der Sicherheitspass, herausgegeben von der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung, ist ein nicht amtliches Dokument, in dem alle wichtigen Informationen eingetragen werden, die sich auf Gesundheit, Arbeitssicherheit und Qualifikationen des Mitarbeiters im Bereich Hang- und Felssicherung beziehen.

Er wird im nachstehend beschriebenen Geltungsbereich verwendet und dient als Instrument, das in komprimierter Form eine Übersicht über personenbezogene Qualifikationen und gesundheitliche Vorsorge und Eignung ermöglicht.

Sicherheitspass der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e. V.

Geltungsbereich

Die Eintragungen in den Sicherheitspass sind geltend für alle Maßnahmen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeiten in Hang- und Felsbereichen mit Absturzgefahr stehen. Insbesondere trifft dies für folgende Arbeitsgebiete zu:

  • Grundlagenermittlung und Erkundung im Gelände und an bestehenden Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren

  • Planung der Sicherungsbauwerke gegen Naturgefahren inklusive der zur Erreichung, Begehung der Bauwerke, Baufelder notwendigen Zustiegswege

  • Bau von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren

  • Bauüberwachung während der Errichtung von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren

  • Wartung und Inspektion von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren

  • Instandsetzung von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren

Eintragungen

Der Sicherheitspass dient dem Nachweis der persönlichen Einsatzzeiten von Arbeiten unter Verwendung seilunterstützter Zugangs- und Positionierungstechniken. Die Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e.V. als Herausgeber des Sicherheitspasses empfiehlt allen Anwendern die Dokumentation ihrer Einsatzzeiten als Nachweis ihrer fachlichen Eignung gegenüber Auftrag- und Arbeitgebern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern sowie den staatlichen Behörden und dem Fachverband. Die dokumentierten Einsatzzeiten sind durch einen vor Ort am Einsatz beteiligten und verantwortlichen Bauleiter/Polier oder Aufsichtsführenden Höhenarbeiter zu bestätigen.

Ab dem Jahr 2023 besteht die Möglichkeit der Eignungsprüfung zum Höhenarbeitendem Level 2 und der Eignungsprüfung zum Höhenarbeitendem Level 3. Hierbei ist durch einen Zertifizierten Ausbildungsbetrieb ein Antrag bei der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung zur Zulassung der Person zu stellen. Durch die Einführung dieser Eignungsprüfung soll sichergestellt werden, dass auch Berufsgruppen, die nicht auf die Mindesteinsatzzeiten in Ihrem Berufsleben kommen ihre theoretische und praktische Erfahrung für die Übernahme der verantwortungsvollen Aufgabe eines Aufsichtsführenden Höhenarbeiters Level 3 nachweisen. Dabei gelten die Voraussetzungen zur Zulassung der Eignungsprüfung Level 2 bzw. Level 3 der aktuellen Version der Musterschulungsordnung der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e.V.