Aufgrund der thematischen Unterteilung der Gütebestimmungen in

– Allgemeine Gütebestimmungen (A)
– Besondere Gütebestimmungen Grundlagen (G)
– Besondere Gütebestimmungen Bauwesen (B)
– Besondere Gütebestimmungen Ingenieurwesen (I)

hat sich der Verein entschlossen, die schon fertigen Teile bei RAL zur Zertifizierung einzureichen.

Am 18.11.2021 wurden die ersten beiden Teile („Allgemeine Gütebestimmungen“ und „Besondere Gütebestimmungen für die Grundlagen“) bei RAL offiziell eingereicht. Nun läuft das Anerkennungsverfahren! Der zeitliche Rahmen dafür ist von RAL bis Anfang Februar 2022 eingeplant.