Für die Zertifizierung durch RAL müssen die Gütebestimmungen des Vereins bei RAL eingereicht werden.

Der Inhalt dieser Gütebestimmungen war im Oktober 2020 vermeintlich fertig gestellt, wurde jedoch von den meisten Mitgliedern als zu „Seillastig“ angesehen. In einer intensiven Kommunikation zwischen den zahlenden Mitgliedern wurde herausgearbeitet, dass sich die Gütegemeinschaft als Qualitätssiegel für ALLE Bereiche in der Hang- und Felssicherung verstehen muss. Die daraufhin erfolgte erhebliche strukturelle Erweiterung der Inhalte der Gütebestimmungen führte dazu, dass eine umfangreiche Überarbeitung erforderlich wurde. Die Einarbeitung dieser neuen Struktur ist zu ca. 75% fertig gestellt.