Höhenarbeiten in Hang- und Felssicherung
Die Geländearbeiten im Zusammenhang mit Naturgefahren an Hängen und Felswänden erfordern eine fundierte Ausbildung und hohe Sicherheitsstandards. Klar strukturierte Lerninhalte und Zusatzmodule für die Anwendung in der Hang- und Felssicherung definieren die Ausbildung von Höhenarbeitenden von Level 1 bis 3. So wird die größtmögliche Sicherheit bei Arbeiten in Hängen und Felswänden gewährleistet.
Um sich an und in Hang- und Felsbereichen sicher und gesetzeskonform bewegen zu können ist es erforderlich, die Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), sowie das Verfahren der Seilzugangspositionierung (SZP) angepasst an die speziellen Bedingungen im Gelände zu beherrschen. Die dafür notwendigen allgemeinen und besonderen Anforderungen sind in den Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e.V. definiert.
Um sich sicher als Anwender von PSAgA und SZP im Gelände bewegen zu können, ist ein zusätzlicher „Blick“ für geogene Gefahren zwingend erforderlich. Das dafür notwendige Wissen wird im Grundlagenkurs Geologie/Geotechnik vermittelt.
Zur Gewährleistung eines sicheren Einstiegs in das geologische Gelände müssen an den Einsatzorten Anschlagpunkte hergestellt werden. Dabei exzitieren potenzielle und Lebensgefährdende Gefahren bei falscher Vorgehensweise, welche durch Richtlinien und Empfehlungen des Güteausschusses behoben wurden. Der Grundlagenkurs Herstellung von Anschlagpunkte-Fels dient der Minimierung und somit der Erhöhung der Qualität des Arbeitsschutzes bei der Herstellung von Anschlagpunkten im Fels.
Die steigenden Anforderungen an die Umsetzung des Umweltrechtes, insbesondere an Felsböschungen, setzen ein grundlegendes Verständnis des Umweltrechtes (z.B. zu Schutzgebieten), sowie ein Basiswissen im Bereich Artenschutz voraus. Dieses Wissen wird im Grundlagenkurs Flora und Fauna vermittelt.
Anwendung von PSA gegen Absturz
Höhenarbeitende – Level 1
Zugangskategorie 1 (alle Positionierungsverfahren im Senkrechten!)
Höhenarbeitende – Level 2
Zugangskategorien 2 und 3 (alle Positionierungen in der Horizontalen und der Schräge)
Höhenarbeitende – Level 3
Zugangskategorie 4 (Vorstiegstechniken)
Administration Höhenarbeiten – Fels
Zahlreiche Aspekte die zur Erreichung einer besonderen Güte in der Vorbereitung und Durchführung von Planungen, Vergaben, Tätigkeiten und Prüfungen in der Hang- und Felssicherung im Zusammenhang mit der erforderlichen Anwendung von Höhenarbeiten in der Hang- und Felssicherung Beachtung finden müssen, benötigen fachkundige Entscheidungen. Diese sind nicht zwingend mit der praktischen Anwendung von PSAgA und/oder SZP verbunden. Aus diesem Grund benötigen Leitende Angestellte und Fachplaner, die nicht selber im Gelände tätig sind, theoretische Grundkenntnisse in der Administration von Höhenarbeiten.
Neben der umfangreichen Kenntnis der bestehenden Regelwerke zur Anwendung von PSAgA und SZP sind dies für die
Administration von Höhenarbeiten in der Hang- und Felssicherung Kenntnisse in: